
Warum erhielt Horvat die Blaue Karte?
Im Viertelfinale der HLA-Meisterliga zwischen dem ALPLA HC Hard und Bregenz Handball kam es zu einem Vorfall, der sowohl sportlich als auch disziplinär weitreichende Folgen hat. Ivan Horvat (Hard) wurde nach einem schweren Foul an Markus Mahr (Bregenz) mit der Roten und anschließend mit der Blauen Karte disqualifiziert. Mahr erlitt durch den Schlag einen offenen, mehrfachen Nasenbeinbruch, der umgehend operativ versorgt wurde. Nun liegt das Urteil des unabhängigen Handballgerichts (ÖHB) vor: Sperre für Horvat bis zum 30. Juni 2027. Eine detaillierte rechtliche Einschätzung des Vorfalls, samt strafrechtlicher Bewertung ist hier zu finden.
ÖHB greift hart durch: Sperre bis 2027 für Horvat
Horvat schlug Mahr während des laufenden Spiels mit flacher Hand ins Gesicht, wodurch dieser eine offene Fraktur erlitt und unmittelbar zu Boden ging. Die Szene wurde mit der Roten Karte geahndet, unmittelbar gefolgt von der Blauen Karte.
Eine Blaue Karte (Disqualifikation mit Bericht)leitet – im Vergleich zur Roten Karte – ein unmittelbares Disziplinarverfahren und eine Spielsperre bis zur Entscheidung der zuständigen Instanz ein. Zuständige Instanz war vorliegend das Handballgericht des ÖHB, welches das Erkenntnis am 06.05.2025 veröffentlichte.
Die Entscheidung des Handballgerichts basiert auf § 7.3.1 der ÖHB-Bestimmung, der sich mit groben Unsportlichkeiten im Verhalten gegenüber dem Gegner befasst. Demnach sind solche Vergehen grundsätzlich mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren zu ahnden. Im Falle einer schweren Verletzung des gegnerischen Spielers beträgt die Sperre mindestens 8 Pflichtspiele und höchstens 4 Jahre. Das Foul durch Ivan Horvat, dass bei Markus Mahr eine schwere Verletzung verursachte, fällt jedenfalls unter diesen Tatbestand.
Horvats Spielsperre liegt mit zwei Jahren zwar im Mittelfeld des Strafrahmens, ist in der Handballwelt jedoch eine äußerst selten verhängte Sanktion. In Handballkreisen und in den Sozialen Medien löst die Höhe der verhängten Strafe eine hitzige Diskussion aus. Doch der ÖHB macht mit dieser Entscheidung seinen Standpunkt klar: Wer mit einer so gewagten Abwehraktion und einem bewussten Griff in eine gefährliche Körperregion (Kopf) seinen Gegenspieler derart gefährdet, ist entsprechend zu bestrafen. Die Strafe wirkt also nicht nur spezialpräventiv und unmittelbar auf Ivan Horvat ein, sondern sendet ein klares Signal an die gesamte Handballwelt.
„Es hat natürlich Auswirkung auf den Spieler. Aber, es ist im Sport durchaus üblich, dass Strafen und längere Sperren verhängt werden – auch in anderen Sportarten. Es ist ein vorgesehener Rahmen dafür in unseren Bestimmungen. Diese Strafe ist meines Wissen nach nicht einmal mehr als die Hälfte des vorgesehenen Rahmens. Also kann man in diesem Sinne auch nicht von einem Berufsverbot sprechen.“
Markus Plazer, ÖHB-Präsident
Möglichkeit des Einspruchs
Gegen Erkenntnisse des Handballgerichts (erste Instanz) kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden (§ 8.3.4). Grundsätzlich kommen Berufungen aufschiebende Wirkung zu – das heißt, dass die Strafe bis zur Entscheidung ausgesetzt wird. Das Handballgericht kann eine solche aufschiebende Wirkung jedoch im Erkenntnis ausdrücklich ausschließen. Im vorliegenden Fall wurde die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Ivan Horvat ab sofort (06.05.2025) für alle Pflichtspiele gesperrt ist, solange es kein anderslautendes Urteil des ÖHB Berufungsgerichts (zweite Instanz) gibt.
Hard kann noch bis zum 20.05.2025 Berufung gegen die Entscheidung einlegen und so die verhängte Sperrdauer (zwei Jahre & zwei Monate ) möglicherweise verkürzen.
Was bedeutet die Sperre gegen Horvat außerhalb von Österreich?
Wichtig zu betonen ist, dass die Sperre gegen Ivan Horvat in erster Linie nur für Spiele gilt, die in Österreich unter dem Dach des Österreichischen Handballbundes ausgetragen werden. Das bedeutet: Horvat ist für sämtliche nationale Bewerbe – wie etwa die HLA MEISTERLIGA oder den ÖHB-Cup – gesperrt. In dieser Zeit (26 Monate) darf er weder als Spieler noch als Mannschaftsoffizieller (z.B. Trainer oder Betreuer) bei einem österreichischen Verein aktiv sein. Auch die Tätigkeit als Jugendtrainer ist damit für den Zeitraum der Sperre in Österreich ausgeschlossen.
Ob die Spielsperre auch in anderen Ländern oder in internationalen Bewerben gilt – etwa wenn Horvat zu einem Verein ins Ausland wechseln sollte – ist derzeit noch nicht klar. Eine österreichische Sperre wird nicht automatisch von anderen Handballverbänden übernommen.
Damit die Sperre auch international gilt, müsste der ÖHB den Fall offiziell an den europäischen (EHF) oder internationalen Handballverband (IHF) weiterleiten. Diese würden dann eigenständig prüfen, ob sie die österreichische Entscheidung übernehmen und den Spieler auch in ihren Bewerben sperren (§ 5 IHF-Reglements für Verbandswechsel).
Besonders interessant ist: Der ÖHB dürfte für Horvat theoretisch ein sogenanntes Transferzertifikat ausstellen, das für einen Vereinswechsel ins Ausland notwendig ist. Allerdings schreibt das IHF-Reglement vor, dass das Datum der Freigabe frühestens auf den Tag nach Ablauf der Sperre gelegt werden darf. Die Sperre des ÖHB wird demnach auch international ausgesprochen- entscheidend ist jedoch, dass die Sperre durch den betroffenen Verband erst angenommen werden muss!
Die Sperre müsste also auch von der IHF, der EHF oder vom aufnehmenden Verband – bei einem Wechsel nach Deutschland etwa dem Deutschen Handballbund (DHB) – bestätigt werden, damit sie dort überhaupt Wirkung entfaltet.
Theoretisch könnte Horvat also auch während dem Sperrzeitraum in ein anderes Land wechseln, solange der neue Verband die Sperre nicht anerkennt. Ob dies in der Praxis tatsächlich möglich ist, ist mehr als fraglich. Solche Fälle werden in der Regel intensiv geprüft und es ist nicht selbstverständlich, dass ein anderer Verband die Sperre einfach ignoriert.
Dennoch gibt es bereits solche Konstellationen. Der deutsche Bundesligist HC Erlangen verpflichtete diese Saison den slowenischen Spieler (Marko Bezjak), über den eine einjährige Sperre vom Kroatischen Handballverband verhängt wurde. Ob eine ähnliche Vorgehensweise in der Causa Horvat zu erwarten ist, bleibt spannend.
Karriereende für Horvat?
Der bereits 32-jährige Ivan Horvat steht nun möglicherweise frühzeitig vor seinem Karriereaus. Es bleibt abzuwarten ob der ALPLA HC Hard Berufung einlegt und ob sich der Strafrahmen danach verändern würde. Sollte Horvat planen ins Ausland zu wechseln, ist ebenso eine Entscheidung abzuwarten (IHF, EHF, Nationalverband).
Faktencheck
- Vorfall: Schweres Foul von Ivan Horvat an Markus Mahr im HLA MEISTERLIGA Viertelfinale
- Verletzung:Offener, mehrfacher Nasenbeinbruch -> schwere Verletzung iSd § 84 StGB
- Disziplinarmaßnahme: Sperre für Horvat bis 30. Juni 2027 durch ÖHB Handballgericht (26 Monate, 2 Jahre 2 Monate)
- Rechtsgrundlage: § 7.3.1 ÖHB-Bestimmungen (grob unsportliches Verhalten)
- Berufungsmöglichkeiten: Bis 20. Mai 2025, jedoch ohne aufschiebende Wirkung
- Internationale Relevanz: Sperre derzeit nur national – internationale Sperre möglich bei Weiterleitung
